© Robert Kneschke
Beurlaubung
Ein Kind kann aus wichtigen Gründen auf Antrag seiner Erziehungsberechtigten vom Schulbesuch beurlaubt werden. Der Antrag muss der Schule rechtzeitig und in schriftlicher Form vorliegen.
Unmittelbar vor oder im Anschluss an Ferien darf nicht beurlaubt werden.
Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet die Schulleitung.
Bildungs- und Teilhabepaket
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst Leistungen, die in Deutschland im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder der Sozialhilfe hilfebedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf bzw. den Regelbedarfsstufen erbracht werden. Durch die Leistungen soll das menschenwürdige Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen sowie von Schülerinnen und Schülern im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe und Bildungsteilhabe sichergestellt werden.
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe können nach § 6b Bundeskindergeldgesetz auch Kindergeldberechtigte für ein Kind erhalten.
Dies ist der Fall, wenn Wohngeld gezahlt wird und das Kind ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied ist, oder wenn das Kind im Haushalt der oder des Kindergeldberechtigten lebt und für ein Kind Kinderzuschlag nach § 6a BKGG bezogen wird. Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Kinderzuschlag für das Kind gezahlt wird, für das die Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch genommen werden sollen.
Unsere Schulsozialarbeiterinnen beantworten gerne Fragen zum Bildungs- und Teilhabepaket und sind beim Ausfüllen der Anträge behilflich.
Entschuldigungen
Wenn Ihr Kind aus Krankheitsgründen oder anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen nicht zur Schule kommen kann, benachrichtigen Sie uns bitte morgens vor der Schule. Kommen Sie dieser Entschuldigungspflicht unbedingt nach, denn es geht um die Sicherheit Ihres Kindes.
Bei Beendigung des Schulversäumnisses teilen Sie der Schule schriftlich den Grund für das Schulversäumnis durch eine kurze Mitteilung mit.
Ansteckende Krankheiten melden Sie bitte umgehend der Klassenlehrerin Ihres Kindes, damit wir – falls nötig – entsprechende Maßnahmen ergreifen können (Ganz wichtig bei Kopflausbefall und Krankheiten, die für schwangere Kolleginnen eine Gefahr mit sich bringen.).
Wenn Ihr Kind am Sport- / Schwimmunterricht aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen kann, benötigen wir ebenfalls eine schriftliche Entschuldigung.
Hausaufgaben
Hausaufgaben sind Aufgaben für Kinder. Sie lernen dabei, selbstständig zu arbeiten, zu üben oder sich auf den Unterricht vorzubereiten. Viele Eltern wollen ihren Kindern bei den Hausaufgaben helfen. Das ist verständlich, erschwert es dem Kind aber möglicherweise, selbstständig zu werden. Hausaufgaben ergänzen die Arbeiten des Unterrichts und stehen in einem für die Kinder erkennbaren Zusammenhang mit dem Unterricht.
Hausaufgaben müssen in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und von diesen ohne fremde Hilfe in angemessener Zeit gelöst werden können.
Die Zeit für die Hausaufgaben in den Klassen 1 und 2 sollte 30 Minuten, in den Klassen 3 und 4 eine Stunde nicht übersteigen.
Sprechen Sie mit der zuständigen Lehrerin/dem zuständigen Lehrer, wenn Ihr Kind Schwierigkeiten mit den Hausaufgaben hat. Nur so sind wir in der Lage Ihrem Kind helfen zu können!
Infektionskrankheiten
Sollte Ihr Kind eine ansteckende Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (z.B. Keuchhusten, Meningitis, Masern, Mumps, Röteln, Polio, Salmonellen, Scharlach, Tuberkulose, ...) bekommen, benötigen wir sofort Ihre Information, um gegebenenfalls vorbeugende Maßnahmen zu treffen. Sie dürfen Ihr Kind erst dann wieder zur Schule schicken, wenn der Arzt bescheinigt, dass Ihr Kind gesund ist.
Kopflausbefall
Kopfläuse zu bekommen ist keine Angelegenheit der persönlichen Sauberkeit. Läuse können sich auch auf einem hygienisch einwandfrei gepflegten Kopf wohlfühlen und sich vermehren. Alle von Läusen befallene Kinder und Lehrkräfte müssen der Schule fern bleiben und behandelt werden. Die Betreffenden dürfen nach den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes erst wieder in die Schule zurück, wenn nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Läuse nicht mehr zu befürchten ist.
Lehrmittelfreiheit
Die Kinder erhalten zu Beginn eines jeden Schuljahres eine Reihe von Büchern, die sie kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen. Da die Anschaffung von Schulbüchern sehr teuer ist, möchten wir Sie bitten, mit dafür Sorge zu tragen, dass diese geliehenen Bücher pfleglich behandelt werden, damit sie auch nachfolgenden Schülergruppen zur Verfügung gestellt werden können. Bei grober Verunreinigung oder unakzeptabel beschädigten sind wir gezwungen, am Ende des Schuljahres das Buch durch die Eltern ersetzen zu lassen.
Notfälle
Kommt es zu einem Unfall, leisten wir in der Schule sofort Erste Hilfe. In ernsteren Fällen werden umgehend die Eltern telefonisch informiert. Damit wir Sie oder eine andere Vertrauensperson erreichen können, benötigen wir neben Ihrer normalen Telefonnummer auch Notfalltelefonnummern. Sollte eine ärztliche Versorgung notwendig sein, wird diese von uns veranlasst. Falls die Eltern oder eine Vertrauensperson nicht erreichbar sind, erfolgt die Begleitung der Kinder im Krankenwagen durch eine Lehrkraft.
Unfallschutz
Alle Kinder sind Unfällen durch die Unfallkasse NRW versichert. Dieser Versicherungsschutz erstreckt sich über den Schulweg, den Unterricht , die Pausen, sowie alle Veranstaltungen der Schule. Wenn Ihr Kind einen Schulunfall hatte, benachrichtigen Sie uns sofort, damit wir eine Unfallmeldung schreiben und an die zuständige Stelle weiterleiten können.
Vergleichsarbeiten (VERA)
In jedem Jahr schreiben die Kinder des 3. Schuljahres landesweit Vergleichsarbeiten in Mathematik und Deutsch. Jedes Jahr ändern sich die Schwerpunktbereiche. Die Schulkonferenz wird über die Ergebnisse der Schule informiert. Im Rahmen des Elternsprechtages erhalten Sie Rückmeldung über die Leistungen Ihres Kindes in den Vergleichsarbeiten.
Vertretungsunterricht
Erkrankt eine Lehrkraft, so sind wir stets darum bemüht, möglichst wenig Unterricht ausfallen zu lassen. Sollte dies aus irgendeinem Grund jedoch unumgänglich sein, versuchen wir, Sie so früh wie möglich davon in Kenntnis zu setzen. Grundsätzlich wird kein Kind ohne Wissen der Erziehungsberechtigten nach Hause geschickt.
Wenn Vertretungsunterricht organisiert werden muss, werden als erstes Doppelbesetzungen aufgelöst oder Vertretungsunterricht durch verschiedene Lehrkräfte sichergestellt.
Zuweilen ist dies organisatorisch nicht möglich, so dass einzelne Klassen aufgeteilt werden müssen. Die Kinder einer solchen Klasse werden auf die verbleibenden Klassen nach einem festgelegten Aufteilungsplan verteilt und arbeiten nach einem Arbeitsplan.
Sollte es sich um eine längere Erkrankung handeln, bemühen wir uns um eine Vertretungskraft, die vom Schulamt zur Verfügung gestellt wird.