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§1: Recht auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung


(1) Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehungund individuelle Förderung. Dieses Recht wird nach Maßgabe dieses Gesetzes gewährleistet.

 


(Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, Stand 01.07.2011)

Das Gemeinsame Lernen für Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf ist bereits fester Bestandteil im Sinne der Inklusion an der Grundschule Lipperode-Lipperbruch.

Neben den individuellen Förderplänen und gezielten Förderstunden (allein oder in der Kleingruppe) lernen und arbeiten alle Kinder gemeinsam im Klassenverband. So können sie viel von und auch miteinander lernen und sich gegenseitig beim Lernen unterstützen und bereichern.

Ansprechpartnerin für das Gemeinsame Lernen an der Grundschule Lipperode-Lipperbruch

ist jede Klassenleitung und Frau Kuhlemann.

Seit dem Schuljahr 2019/2020 unterstützt Frau Maibohm als sozialpädagogische Fachkraft die individuelle Förderung in der Schuleingangsphase.

Gemeinsam mit den Kindern werden Übungen zu grundlegenden Fähigkeiten in den Bereichen Wahrnehmung, Feinmotorik, phonologisches Bewusstsein und Konzentration und erste Erfahrungen im mathematischen Bereich, sowie das Zusammenwirken dieser Fähigkeiten spielerisch allein oder in Kleingruppen umgesetzt. Dazu stehen viele Lernmöglichkeiten in unserer "Lernoase" zur Verfügung oder die Kinder werden im Klassenunterricht unterstützt.

Seit dem Schuljahr 2023/2024 unterstützt Herr Mierau als MPT-Fachkraft die individuelle Förderung in den 3. und 4. Schuljahren.

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