* Neuigkeiten *
Regelungen für die Grundschule Lipperode-Lipperbruch ab 12.08.
Schulministerium NRW
Für die Eltern:
- Sie dürfen das Gebäude nicht betreten!
- Bitte bleiben Sie nicht in der Nähe des Schuleingangs oder auf dem Schulhof
stehen, damit ein Treffen mehrerer Personen vermieden wird.
- Erkrankte Kinder dürfen nicht am Unterricht teilnehmen. Erkrankt ein Kind im
Laufe des Schulvormittags, muss es sofort abgeholt werden!
- Der Mundschutz muss auf dem gesamten Schulgelände verbindlich getragen
werden.
- Kinder die sich nicht an Hygieneabsprachen halten werden angeleitet und
ermahnt. Bei fortgesetztem oder absichtlichem Fehlverhalten kann ein
Schulverbot mit der Verpflichtung zur häuslichen Aufgabenerfüllung
ausgesprochen werden.
Falls Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte in der Schule!
Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen haben, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden.
Bitte bleiben Sie gesund
Barbara Wierzoch und das Team der Grundschule Lipperode-Lipperbruch
Tipps und Ideen für eine sinnvolle Beschäftigung finden Sie auch weiterhin auf der Seite "Kinder"!
Unter folgender Adresse erhalten Sie offizielle Informationen des MSB:
https://www.schulministerium.nrw.de/